lexexakt - Rechtslexikon Vertretbaresachen

Gemäß § 91 BGB ist eine Sache vertretbar, wenn sie beweglich ist und im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt wird.. Die Rechtsprechung hat das konkretisiert mit: vertretbar ist eine beweglichen Sache, die sich nach objektiver Anschauung von anderen Sachen dieser Art nicht durch ausgeprägte Individualisierungsmerkmale unterscheidet, und die ohne weiteres mit anderen Sachen dieser ...

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